CT Chemie-Technik AG

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der

CT Chemie-Technik AG, 4132 Muttenz

Allgemeine Bedingungen

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages oder jeder Auftragsbestätigung und Bestellung.

Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen eines Käufers und Verkaufsbedingungen eines Lieferanten vor.

Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind ohne schriftliche Zustimmung der CT Chemie-Technik AG unwirksam.

Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Bestellung der CT Chemie-Technik AG zustande. Eine Bestellung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Als schriftlich gilt auch die Zustellung per Telefax oder E-Mail. 

In jedem Falle gelten die AGB der CT Chemie-Technik AG spätestens mit der Auftragsbestätigung als akzeptiert.

Verbindlichkeit von Angeboten

Alle Angebote, insbesondere auch solche in Katalogen, Preislisten, Homepage, etc. sind unverbindlich.

Datenschutz

Die uns zur Verfügung gestellten spezifischen Kundendaten verarbeiten wir vertraulich nur zur Erledigung von Anfragen und zur Auftragsabwicklung.

Eine eventuell notwendige Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden und ausschliesslich für den aktuellen Vorgang.

Im Weiteren verweisen wir auf unsere Allgemeine Datenschutzerklärung https://chemie-technik.ch/datenschutzerklaerung/

Dokumente und technische Unterlagen

Prospekte und Kataloge sind unverbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen (Zeichnungen, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Spezifikationen, Abbildungen und dergleichen) vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei kopieren, vervielfältigen oder ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. Sie sind der CT Chemie-Technik AG auf Verlangen zurückzugeben.

Vorschriften im Bestimmungsland ausserhalb der Schweiz

Für Lieferungen mit Bestimmung ausserhalb der Schweiz sind uns die abweichenden Vorschriften, Normen und Dokumente in der Angebotsphase mitzuteilen.

Lieferung

Die in der Auftragsbestätigung getroffene Vereinbarung ist massgeblich für den Umfang und die Ausführung der Lieferung.

Die Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung oder einer separaten Vereinbarung getroffen. Schriftlich bestätigte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Terminüberschreitungen durch interne oder externe Störungen berechtigen weder zur Annullierung noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Eine verspätete Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Je nach Umfang des Auftrages bleibt das Recht zu Teillieferungen, Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand in seiner Funktion und Form nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

Preise

Alle Preise verstehen sich – falls nicht anders schriftlich Vereinbart – rein netto, ab Werk Muttenz in Schweizerfranken, ohne jeglichen Abzug.

Nicht inbegriffen sind die Mehrwertsteuer, sowie die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherungen.

Für Direktlieferungen werden zusätzlich Verzollung Abgaben und Gebühren in Rechnung gestellt.

Beurkundungen, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Abnahmen sind zusätzliche Bestellpositionen und sind uns in der Angebotsphase zu nennen. Gedruckte Preislisten und Kataloge können jederzeit ändern.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innert 30 Tagen ohne Abzug von Skonto und Rabatt in Schweizerfranken an das Domizil der CT Chemie-Technik AG zu erfolgen, sofern nicht spezielle Konditionen schriftlich vereinbart wurden. 

Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Installation, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die die CT Chemie-Technik AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.

Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen oder nicht akzeptierten Forderungen nicht gekürzt oder zurückbehalten werden.

Die Verrechnung mit andern als von CT Chemie-Technik AG unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen bedarf ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk Muttenz oder Herstellerwerk auf den Besteller über.

Transport und Versicherung

Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind der CT Chemie-Technik AG rechtzeitig bekannt zu geben.

Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte oder eingelagerte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der CT Chemie-Technik AG.

Bei Zahlungsverzug kann der Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eingetragen werden.

Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen

Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und CT Chemie-Technik AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

Zwecks Reparatur unter Garantie müssen die Produkte und Bauteile der CT Chemie-Technik AG franko Muttenz gesandt werden.

Gewährleistung

CT Chemie-Technik AG verpflichtet sich, die Lieferungen vertragsgemäss durchzuführen und die Garantiepflicht wie nachstehend zu erfüllen.

Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung wird grundsätzlich eine Garantiefrist von 12 Monaten nach Lieferung gewährt. Sachgerechte Verwendung und fachmännische Montage vorausgesetzt. Korrossionsschäden werden explizit ausgeschlossen.

Für den Fall, dass gelieferte Produkte dem Besteller aus irgendeinem Grund zu berechtigten Bemängelungen Anlass geben, geht die Gewähr nach Wahl von CT Chemie-Technik AG entweder auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile.

Weitergehende Ansprüche und Haftungen, insbesondere Schadenersatzansprüche und Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen und berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages, Wandelung oder Minderung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Demontage- und Montagekosten.

Hat der Besteller oder hat ein Dritter Änderungen an den Liefergegenständen vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der CT Chemie-Technik AG in CH-4132 Muttenz/BL.

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des Wiener UN-Abkommens vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen. Allfällige Differenzen regeln wir wenn immer möglich einvernehmlich.

Inhaltlich verantwortlich: CT Chemie-Technik AG Muttenz, 02.01.2024